Betrauen Ich wünsche die Energieberatung gemäß DIN 18599 für ein WohngebäudeNichtwohngebäude Der Beratene ist: Eigentümer des GebäudesMieter, Pächter oder Nießbrauchsberechtigtereine Wohnungseigentümergemeinschaft Email: Vorname: Nachname: Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon Rechtsform des Beratenen natürliche PersonUnternehmenKörperschaft des öffentlichen Rechts, z.B. Kommune oder anerkannte Religionsgemeinschaft Ist der Beratene für das angegebene Beratungsobjekt zum Abzug der Vorsteuer berechtigt? Ja, vorsteuerabzugsberechtigtNein (z.B. Kleinunternehmer) Ist die Adresse des Beratungsobjekts identisch mit der Adresse des Beratenen? Ja, identischNein, abweichend Straße und Hausnummer des Beratungsobjekts Postleitzahl des Beratungsobjekts Ort des Beratungsobjekts Anzahl Wohneinheiten Eine Wohneinheit entspricht einer eigenständigen Wohnung, in der ein Haushalt selbstständig geführt werden kann. Hierfür müssen in dieser Wohnung ein Wohn- oder Schlafraum, eine Küche bzw. Kochnische, ein Bad bzw. eine Dusche sowie ein WC enthalten sein. Jede Wohneinheit muss baulich von anderen Wohnungen getrennt sein und muss einen separaten Zugang (z.B. durch ein Treppenhaus) besitzen. Man darf also nicht durch eine andere Wohnung hindurch laufen müssen, um zur nächsten zu gelangen. Weitere Verbindungstüren zwischen verschiedenen Wohnungen sind jedoch erlaubt. Es ist unerheblich, wie die Wohnung derzeit genutzt wird. Sie darf gerade leer stehen, als zeitweilige Ferienwohnung oder Zweitwohnung dienen oder bewohnt bzw. vermietet sein. Wohnfläche in qm Liegt Ihnen keine Berechnung vor, schätzen Sie bitte. Im Rahmen der Energieberatung nehme ich Ihr Gebäude in CAD auf und berechne dann die exakte Fläche. Einzelne Massnahmen Wärmedämmung von Dachflächen oder obersten GeschossdeckenWärmedämmung von WändenErneuerung von Fenstern und/oder AußentürenEinbau einer Lüftungsanlage mit WärmerückgewinnungErneuerung der HeizungsanlageOptimierung der bestehenden Heizungsanlage (z.B. hydraulischer Abgleich, intelligente Thermostate)Erstmaliger Einbau sommerlichem Wärmeschutz (z.B. Rollläden, Raffstores)im NWG: Einbau effizienter Beleuchtungstechnik (z.B. LED) Jahr des Bauantrags bzw. der Bauanzeige vom Gebäude Erreichen eines KfW-Effizienzhauses: 40557085 Handelt es sich bei dem Gebäude um ein Baudenkmal oder eine sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz? NeinJa Leider bin ich noch nicht für die Energieberatung von Baudenkmälern zertifiziert. In diesem Fall muss ich Sie bitten, sich an einen Kollegen zu wenden. Ist ein Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft selbst Energieberater? NeinJa Befindet sich das Gebäude mehrheitlich im Eigentum des Bundes oder eines Bundeslandes oder ist an dem Eigentümer des Gebäudes der Bund oder ein Bundesland mehrheitlich beteiligt? NeinJa Genauere Beschreibung Ihrer Wünsche Weiteres für die Beantragung der Beratungsförderung beim BAFA:* Ich erkläre, dass • das Beratungsobjekt unter den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fällt. • sich die Beratung (bei einem reinen Wohngebäude) nicht nur auf einen Teil des Gebäudes bezieht. • (falls ein Unternehmen als Eigentümer etc. des Wohngebäudes beraten wird), das beratene Unternehmen im laufenden Jahr sowie in den vorausgegangenen zwei Steuerjahren einschließlich der Förderung nach dieser Richtlinie De-minimis-Beihilfen in einem Gesamtumfang von nicht mehr als 200.000 Euro (im Falle von Unternehmen des Straßentransportsektors 100.000 Euro) erhalten hat. • (falls ein Unternehmen als Eigentümer etc. des Wohngebäudes beraten wird) das Unternehmen nicht den überwiegenden Anteil seines Umsatzes (mehr als 50 Prozent) in der Fischerei (einschließlich Aquakultur) und /oder in der Primärerzeugung oder Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse erzielt. • sich das Wohngebäude nicht mehrheitlich im Eigentum des Bundes oder eines Bundeslandes befindet. • an dem Eigentümer des Wohngebäudes weder der Bund noch ein Bundesland mehrheitlich beteiligt ist. • das Gebäude nicht von einem unbeheizten Nichtwohngebäude im Wege einer Nutzungsänderung zu einem Wohngebäude umgewidmet werden soll. • der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt. • für die Energieberatung keine öffentlichen Mittel anderer Bundesförderprogramme in Anspruch genommen werden sollen. • der Beratungsempfänger/die Beratungsempfängerin als alleiniger Eigentümer, Mieter/Pächter oder Nießbrauchsberechtigter nicht selbst für dieses Förderprogramm als Energieberater/Energieberaterin zugelassen wurde. • der Beratungsempfänger nicht auf eigenes Personal mit einer Qualifikation zurückgreifen kann, wie sie nach Nummer 5 der Förderrichtlinie gefordert wird." Hinweise zum Datenschutz* Ich habe die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen. Subventionserhebliche Tatsachen* Ich erkläre, dass ich die Hinweise gemäß § 2 Subventionsgesetz auf die subventionserheblichen Tatsachen zur Kenntnis genommen habe. Für Betriebe und Unternehmen ist der nach der Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) beantragte Zuschuss eine Subvention im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB). Nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, wer einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn vorteilhaft sind. Subventionserheblich im Sinne des § 264 StGB sind die nachfolgend aufgeführten Tatsachen, da sie für die Bewilligung und Gewährung einer Zuwendung nach der o. g. Richtlinie erheblich sind: • Angaben zum Beratenen: Vorname, Name, Adresse • Angaben zum Rechtsverhältnis des Beratenen im Hinblick auf das Beratungsobjekt • Angaben zum Beratungsobjekt: Adresse, Anzahl der Wohneinheiten, Jahr des Bauantrags bzw. der Bauanzeige • die abgegebene „Erklärung des Antragstellers“ Mir ist die Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach § 264 StGB bekannt. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass die oben aufgeführten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 StGB sind. Ferner ist mir bekannt, dass ich verpflichtet bin, dem BAFA unverzüglich alle Änderungen der o. g. Tatsachen schriftlich mitzuteilen (§ 3 Subventionsgesetz). Beim Vorbereiten der Anfrage öffnet sich Ihr E-Mail-Programm. Prüfen und senden Sie die Nachricht dort. E-Mail-Anfrage vorbereiten Senden Sie Ihre Anfrage an energieberatung@thesum.de.